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Ist das Bundesverfassungsgericht noch gesetzlicher Richter?

Kommentar in der Neuen Juristischen Wochenschrift Heft 6, 2001, S. 419 – 421

des Politologen und ehemaligen Redakteurs des SPIEGEL sowie

des ehemaligen Vorsitzenden der Justizpressekonferenz Karlsruhe e. V.

mit freundlicher Genehmigung der Redaktion der NJW

Dr. Rolf Lamprecht

1. Manches Politikum wird, nachdem es längst aus den Schlagzeilen verschwunden ist, ein zweites Mal zum Gegenstand der Neugier. Plötzlich tauchen Fragen auf, die vorher keiner gestellt und demzufolge auch keiner beantwortet hat. Als im Dezember 2000 die Debatte über mögliche Umzugspläne des BVerfG jäh aufwallte und ebenso schnell wieder verebbte, hieß es zur Begründung, das Gericht platze als allen Nähten, mindestens 20 weitere Räume würden benötigt. Wie das? Waren etwa unbemerkt von der Öffentlichkeit, neben den beiden allseits bekannten Senaten zwei neue installiert worden? Mitnichten! Das Hohe Haus in Karlsruhe braucht den zusätzlichen Platz für die Ergänzung seines Mitarbeiterstabs.[...]

Quelle: http://www.storm-knirsch.de/Lamprecht.htm

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