Montag 8. November 2010 Berliner Morgenpost
Der fiskalische Holocaust: Die Finanzämter der Nazizeit
von Sven Felix Kellerhoff
Die Rolle der Reichsfinanzverwaltung bei der Ausplünderung der deutschen Juden ist in den vergangenen Jahren breit erforscht worden. Man darf dennoch gespannt sein, was Hans-Peter Ullmann und seine Kollegen darüber hinaus finden. Auf jeden Fall gilt die Einschätzung, die der langjährige Direktor des Berliner Zentrums für Antisemitismusforschung schon vor Jahren formulierte: Die Rolle der Finanzämter ab 1933 entsprach einer “fiskalischen Endlösung“.
Regierungsrat Dr. Eirik Jahn war alarmiert. Er vermisse “die erforderliche innere Einstellung gegen das Judentum”, gab der stellvertretende Leiter der Steuerfahndung am 19. März 1936 bei einer offiziellen Besprechung im Landesfinanzamt Berlin zu Protokoll. Gegen Juden sei “Misstrauen unbedingt erforderlich”, die Steuersachbearbeiter sollten “nicht zimperlich” sein.
Die Ermahnung wirkte. Drei Jahre später, Anfang 1939, formulierte ein hoher Beamter des Reichsfinanzministeriums in einem Aufsatz in der Fachpublikation “Deutsche Steuerzeitung” mit unverhohlenem Stolz: “Die Finanzämter sind im Kampf des nationalsozialistischen Reiches gegen das Judentum in vorderster Front eingesetzt.” Zu diesem Zeitpunkt waren die Einnahmen aus der 1931 gegen den Abfluss von Kapital eingerichteten “Reichsfluchtsteuer” von einer Million Reichsmark jährlich auf 342 Millionen pro Jahr explodiert – bei praktisch null Inflation. Die Ausbeutung der deutschen Juden geschah ganz offen, und zwar durch die Finanzämter und ihre vorgesetzte Behörde, das Reichsfinanzministerium.
Heute stellt das Bundesfinanzministerium erste Zwischenergebnisse einer Historikerkommission vor, die seit einem Jahr die Verstrickung der deutschen Finanzverwaltung in die Verbrechen Hitler-Deutschlands untersucht. Hintergrund des kurzfristig anberaumten Termins ist das extrem hohe Interesse der deutschen und internationalen Öffentlichkeit an der Studie “Das Amt und die Vergangenheit” über die Verstrickung des diplomatischen Dienstes in den Holocaust.
Die Kommission, die der Kölner Wirtschaftshistoriker Hans-Peter Ullmann leitet, kann wie die Kommission des Auswärtigen Amts auf Vorarbeiten zurückgreifen. Schon nach dem Krieg hatten Akten deutscher Finanzbehörden in Zehntausenden Entschädigungs- und Wiedergutmachungsverfahren als Beweise gedient.
Perverser Einfallsreichtum
Allerdings versäumten Historiker seinerzeit die Möglichkeit, gestützt auf diese Bestände die Rolle der Finanzämter im Dritten Reich zu beleuchten. Stattdessen setzte sich zunächst eine relativierende Deutung durch, der zufolge man lediglich seine Arbeit entsprechend politischen Anweisungen getan hätte. Erst mit der deutschen Einheit kamen wieder Restitutionsverfahren in Gang, diesmal für jüdisches Eigentum, das vor 1945 auf dem späteren Gebiet der DDR enteignet worden war.
Etwa ordnete das Reichsfinanzministerium an, dass alle deutschen Juden als potenziell auswanderungswillig überwacht wurden. Die Post musste Nachsendeanträge melden, Spediteure über alle Umzüge von Juden berichten. Seit 1936 waren alle Notare verpflichtet, Grundstücksgeschäfte mitzuteilen, an denen Juden beteiligt waren. Für Juden wurde das Steuergeheimnis oft de facto aufgehoben.
Reichsfluchtsteuerpflichtig wurden durch Senkung der Vermögensgrenze die meisten deutschen Juden, was zu der Explosion der Erträge aus dieser Sondersteuer führte. Andere willkürliche Verschärfungen waren zum Beispiel die Einstufung aller Juden, auch der Verheirateten, in die höchste Steuerklasse 1. Von 1940 an waren zudem Juden von sämtlichen Freibeträgen ausgenommen, mussten also ihr gesamtes, meistens schon radikal geschrumpftes Einkommen voll versteuern.
Ein besonders düsteres Kapitel der Finanzgeschichte betrifft die zusätzliche Ausplünderung deutscher Juden nach den Novemberpogromen 1938. Hermann Göring hatte entschieden, dass nicht nur alle Versicherungsleistungen für zerstörte Geschäfte und Wohnungen an die Reichskasse gezahlt werden mussten und die Juden gezwungen waren, die zerstörten Scheiben aus eigener Kasse herrichten zu lassen. Zusätzlich sollten sie eine pauschale “Sühne” von einer Milliarde Reichsmark zahlen, genannt “Kontribution”. Die Geschädigten wurden also dreimal zur Kasse gebeten.
Nur wenige nutzten Spielräume
Die “Kontribution” wurde über die Finanzämter erhoben. Jeder deutsche Jude, der ein Vermögen von mehr als 5000 Reichsmark besaß, musste ein Fünftel davon abführen. Im Ministerium war man über die Möglichkeit der zusätzlichen Ausplünderung erfreut, in den Finanzämtern vor Ort beschwerten sich Beamte über die zwangsläufige Mehrarbeit.
Grundsätzlich engagierten sich die meisten Finanzbeamten bei antijüdischen Maßnahmen ganz im Sinne ihrer Vorgesetzten.
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Inzwischen liegen hinreichende Beweise vor, dass selbst nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland die aus der nationalsozialistischen Finanzverwaltung, die man als Ausformung organisierter Kriminalität heute noch bezeichnen muss, hervorgegangene Bundesfinanzverwaltung nicht an diese verfassungsrechtlich verankerten Rechtsbefehle gebunden wurde. Mit dem Beschluss des OLG vom 17.04.1986, Az.: 3 Ws 176/86, wurde das Ausrauben und Ausplündern der Bevölkerung durch vorsätzlich gegen Gesetz und Recht handelnde Finanzbeamte samt derjenigen Amtsträger, die im Wege der Amtshilfe zwecks Beitreibung das Unrecht fortsetzen, ohne grundgesetzliche Ermächtigungsgrundlage absolut wegen des Vorranges des § 353 StGB straffrei für alle die Tätigen und Mittätigen gestellt. Aus dem Beschluss, Zitat:
“Ein Finanzbeamter, der im Einspruchsverfahren Steuern bewusst (red.: vorsätzlich) falsch festsetzt, begeht keine Rechtsbeugung. (…)
Allerdings hat sich der Finanzbeamte dabei an das Recht zu halten, ohne dass dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe ist.”
Details finden sich zu Schäffers Rede am 15.01.1951 in Siegburg an der Bundesfinanzschule u.a. hier
“seit 60 Jahren garantierte Straffreiheit für plündernde bundesdeutsche Finanzbeamte, kann das sein?” (Link)
Zur Person dieses “Fritz Schäffer” ansonsten alles Weitere hier in diesem Blog.
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