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Das ZensG 2011 sieht zwar vor, daß eine Auskunftspflicht besteht, doch wenn jemand die Auskunft verweigern möchte, so kann diese nicht aufgrund des ZensGesetzes 2011 mit einem Bußgeld oder ein Zwangsgeld gegen ihn geahndet werden. Eine solche Vorgehensweise ist schlicht weg nicht normiert!

Auch finden wir keine Angaben im ZensG 2011 über die Zitierung eines Vollstreckungsgesetzes, um Auskunftsunwillige durch Nötigung und Erpressung zu einer Auskunft zu zwingen.

Eingriffe in die Grundrechte aus Art. 2.2 und 14 GG wie diese in den Medien beschrieben werden, müssen (und nicht können) gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 unter Angaben der eingeschränkten Grundrechte aus dem GG in dem Gesetz, das Grundrechtseingriffe vorsieht, genannt werden. Bei einem Verstoß gegen diese formelle Gültigkeitsvorrausetzung ist das betreffende Gesetz mit dem Tag seiner Inkrafttretung ungültig und nichtig.

Bemerkenswert ist das  Zitat von Prof. Dr. Rupert Scholz, Staatsrechtler vom 23.04.2010 in AUTO-Bild

“Verstöße gegen das Zitiergebot sind zwar nur ein Formfehler, aber mit gravierenden Folgen. Durch diesen wird jedes Gesetz ungültig. Der Gesetzgeber kann diesen Schaden nur durch eine neue Rechtsnorm heilen.”

Ich nehme an, daß zum ZensG 2011 das BStatG von 1987 als Grundlage zur Durchsetzung der Auskunftspflicht dienen soll, obwohl es dem ZensG 2011 an einem diesbezüglichen Hinweis mangelt- ein Verstoß gegen die Normenklarheit. Diese unzulässigen Verschachtelungen zur Umgehung des Grundgesetztes wollte der Parlamentarische Rat ausschließen und aus diesem Grund fand der Art. 19 Abs. 1 Satz 2 seine Aufnahme in das Bonner Grundgesetz der da lautet:

(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

Das BStatG von 1987 greift mit den ƒƒ 22 und 23 in die Grundrechte aus Art. 2.2 und Art. 14 GG ein, ohne diese Grundrechtseinschränkungen zu zitieren. Das hat zur Folge, daß das BStatG seit 1987 ungültig und nichtig ist.

Mit herzlichen Grüßen

Arne Hinkelbein

Relystraße 37  - 64720 Michelstadt

Tel 06061.56-60 -  Fax 06061.56-53

~~~

Lesen Sie dazu auch die PDF RatgeberVolkszählung 2011 Stand 010411-1

 

 

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7 Antworten auf Jeder kann die Auskunft zum Zensus 2011 – Volkszählung verweigern!

  • Pingback: INFOkrieg – Jeder kann die Auskunft zum Zensus 2011 – Volkszählung verweigern! « AkquiseScout®

  • Das Zitat von Rupert Scholz hatte das Zitiergebot aus Artikel 80 GG zum Hintergrund (und nicht Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG).

    Diese Veröffentlichung hier kann zu Fehlern und zu falschen Interpretationen führen.

  • Zensus Boykott sagt:

    Hier ein sehr interessanter Bericht!!

    http://realasmodis.blog.de/2011/04/12/zensus-10993148/

    Zitat:

    “Hat man die “Befragung” oder “Erhebung” nämlich unverletzt hinter sich gebracht, dann setzt man sich zuhause hin und fertigt den “Fortschrittsbogen” – eine Art von Tätigkeitsnachweis – für die Statistikbehörde an. Damit kontrolliert das Amt, ob man für die “fürstliche Entlohnung” auch wirklich etwas getan hat. Und dort hinein kommen auch die Anmerkungen zur befragten Person, die besagter Mitbürger nicht erfahren soll: Allgemeiner Eindruck, ob er die Wahrheit sagt, was einem hinsichtlich der Wohnung aufgefallen ist usw. – teils stichwortartig, teils codiert. Wenn dem Amt irgend etwas daran aufstößt, dann hakt es nach – und beruft sich dabei auf die o. a. EU-Verordnung.”

    Also sollen mit diesem Fortschrittsbogen, von dem der normale Bürger nichts weiß, Bürger andere Bürger ausspionieren?!! Das kann’s doch wohl nicht sein!

    Hat Jemand solch einen Fortschrittsbogen oder kennt Jemanden, der Erhebungsbeauftragter ist und solch einen Bogen mal einscannen oder kopieren könnte?

  • Mensch sagt:

    Die Methode stellt Stasi und SS in Schatten, was uns Heute zugemutet wird! Ich will generell keine Fremde in der Wohnung, ob Verhörspezialisten oder Spionen.

  • Simile sagt:

    Es gab/gibt keinen Fortschrittsbogen, wie er hier angesprochen ist, das ist eine schlichte Falschaussage. Die einzigen zusätzlichen Informationen, die ein Zensusbeauftragter notierte, waren Angaben über den Verbleib einer nicht angetroffenen Person, etwa wenn diese verzogen war, aber noch befragt werden sollte (wo sie derzeit wohnhaft ist) und der Eindruck bei einem nicht angetroffenen Haushalt, ob da wirklich jemand lebt oder nicht (Gardinen vor den Fenstern, Schuhe im Flur etc.)

    http://xkcd.com/386/

  • Thomas sagt:

    @Mensch: Du scheinst keine Ahnung zu haben, was die Stasi und die SS gemacht haben. Mit solchen Äußerungen sollte man sehr vorsichtig sein!

  • Lars sagt:

    wenn der zensus eine volkszählung ist, was es auf den ersten blick zu sein scheint, frage ich mich warum die wissen wollen aus welchen herkunftsländern die eltern sind, welchen höchsten schulabschluss man hat,arbeitslosigkeit und welchen beruf man ausübt. was hat das mit der volkszählung zu tun ???? bloß weil einige politiker meinen zu müssen wir können mal wieder was gegen den bürger tun kommen solche idiotischen fragebögen zustande bzw. organisatioinen wie den zensus. kein schwein hat es zu interessieren welche der oben aufgeführten dinge jeder im einzeln für sich hat. und man bekommt den anschein, das unser ach so schönes deutschland zum überwachungsstaat mutiert wie die damalige ddr mit ihrer stasi. da fragt man sich allen ernstes ob unsere politiker eigentlich noch richtig ticken oder ob die runkel bei denen schon so eingefallen ist , dass sie vollkommen verblödet sind. im übrigen wohne ich nun in hessen und bekomme vom zensus post aus nrw !!! da langt man sich an den kopp. keiner hat mich gefragt ob ich damit einverstanden bin diesen in meinen augen dämlichen fragebogen auszufüllen.

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