Nachdem Herr Schlosser auf die Fristsetzung in meinem letzten Schreiben nicht reagiert hat, erfolgte heute Klage.
Hier der Wortlauf der Klageschrift:
Alexander E. Schröpfer
Seestraße 26
83064 Raubling
An das
Arbeitsgericht Rosenheim
per Telefax: 08031/305-193
cc: Herr Schlosser FA Rosenheim
10.05.2011
KLAGE
gegen Herrn Schlosser vom Finanzamt Rosenheim wegen Folter Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG i.V.m. Art. 25 GG i.V.m. Art. 59 Abs. 2 GG i.V.m. dem Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10.12.1984, BGBl 1990 II, S. 246 in dessen Art. 1, 12 und 13, des Verdachts des Verfassungshochverrats § 81 (2) StGB und aller weiteren in Betracht kommender Tatbestände.
Verfassungshochverrat im Amt begeht auch, arg. § 13(1) StGB, wer es wissentlich, willentlich und hoheitlich pflichtwidrig unterlässt, mit seiner vollziehenden oder rechtsprechenden Gewalt durch Befugnis gemäßen Einsatz derselben eine Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung zu verhindern, da er rechtlich für ihre Erhaltung einzustehen hat und sein Unterlassen, da ihm nur eigens für diese Erhaltung Gewalt zugewiesen wurde, die Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung unmittelbar wie durch ein Tun verwirklicht.
Begründung:
Mit dem zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht vom 23.11.2007 haben sich die Besatzungsmächte mit Art. 4 § 3 zu Ihren Rechten und Pflichten bekannt. Dies war notwendig, weil die Besatzungsmächte einschneidende Gesetzesänderungen durchgeführt haben. Diese Gesetzesänderungen wurden quasi vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erzwungen.
Dieser internationale Gerichtshof hat festgestellt, dass die BRD kein effektiver Rechtsstaat mehr ist (Az.: EGMR 75529/01 vom 08.06.2006). Dafür sind die Besatzungsmächte zumindest mitverantwortlich. Um sich dieser Verantwortung für den Unrechtsstaat zu entziehen, wurde die Verwaltungsbefugnis der BRD mittels 1. und 2. Bundesbereinigungsgesetz als gesetzliche Aufgabe der BRD entzogen. Damit hat man dem gesamten BRD Justizwesen (Art. 92-104 Grundgesetz der freiwilligen Gerichtsbarkeit ohne Geltungsbereich) die gesetzliche Befugnis und den staatlichen Auftrag – Recht zu sprechen – entzogen.
Ausdrücklich davon ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 (Schiedsverfahren bei Arbeitsstreitigkeiten), BMJBBG Art. 4 § 1 (2).
Nachdem Herr Schlosser „Mitarbeiter“ der BRD ist, erfolgt daher erfolgt auch diese Klage beim Arbeitsgericht Rosenheim.
~~~
Mit Schreiben vom 11.04.2011 übersendete Herr Schlosser eine Ankündigung der Vollstreckung von Einkommensteuer und Umsatzsteuer aus 2008 an meine Frau Ulrike und mich.
Herrn Schlosser wurde daher mit Schreiben vom 18.04.2011 mitgeteilt, dass ich bereit bin, die geforderten „Steuern“ zu zahlen, sofern er mir mit seiner Unterschrift gem. § 126 BGB die relevanten Paragrafen als Rechtsgrundlage seiner Forderung nachweist.
Dem Finanzamt wurde zuvor schon im Zusammenhang mit den „Forderungen“ aus 2007 mitgeteilt, dass es dem Finanzamt an einer gültigen Abgabenordnung, einem gültigen Einkommen- und Umsatzsteuergesetzes wegen deren unheilbaren Verstoßes gegen das sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG als die Grundrechte garantieren sollende zwingende Gültigkeitsvorschrift mangelt. Daher erging auch bereits Klage gegen die „Bescheide“ aus 2007 und 2008 beim zuständigen Amtsgericht Rosenheim.
Steuerbescheide, die in Ermangelung einer gültigen AO 1977 sowie eines ebenfalls ungültigen Einkommen- und Umsatzsteuergesetzes wegen deren unheilbaren Verstoßes gegen das sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG nur nichtige Verwaltungsakte darstellen, die keine Rechtskraft entfalten können, bilden die Grundlage für eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit von verfassungsrechtlicher Art, da die Anwendung ungültiger Gesetze zu unzulässigen/verbotenen Grundrechteverletzungen des Adressaten in Gestalt des Grundrechteträgers führt.
Auch auf das Schreiben vom 29.04.2011 mit Fristsetzung hat er nicht reagiert. (s. Anlage)
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Da Herr Schlosser dieses alles trotz ausführlichster Darstellung des Sachverhaltes und der grundgesetzlichen Vorschriften konsequent verweigert, beugt er nicht nur das Recht i.S.v. § 339 StGB, er zeigt damit auch offen und beharrlich seine verfassungsfeindliche Grundhaltung.
Diese Person ist aus dem Dienstverhältnis wegen verfassungsfeindlicher Beamtentätigkeit zu entlassen, da er offenkundig keine Gewähr dafür bietet, dass dieser Mann persönlich für den Schutz der freiheitlich–demokratischen Grundordnung auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes eintritt.
Durch das Hinzuziehen meiner Frau Ulrike Schröpfer als „Schuldner“ einer Umsatzsteuer verstößt er zusätzlich gegen Art. 6 GG.
gez.
Alexander E. Schröpfer
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Um weitere Gängeleien abzuwenden könnte man ja nach wiederholt erfolglosem Schriftverkehr nachfolgenden Schriftsatz an den Rechtsbeuger versenden
Bezug: Ihr Schreiben vom 05.05.2011
Sehr geehrter Herr ……
wir bedauern Ihre Untätigkeit und bitten Sie erneut um Ihren Seitenwechsel von der Gewalten-
einheitstyrannis (= Realinexistenz von Volkshoheit und Gewaltentrennung, arg. EU-Übersicht
„Separation of Powers“, Anlage; VerfGPräs Brandenburgs Peter Macke „Die Dritte Gewalt als Beute
der Exekutive“, DRiZ 1999, 481 ff.; Volksmund: „Verklag’ die Hex’ beim Teufel!“) zum GG-
Rechtsstaat (mit Realexistenz von Menschenrechtsgeltung, Volkshoheit und Gewaltentrennung).
Wenn Sie dazu die aktiv- kämpferische Verfassungstreue nicht aufbringen und Ihre Möglichkeiten zu GG-gemäßer Bearbeitung der Rechtssache erschöpft sehen, bitten wir Sie um den Vorgang offenzuhalten, ihn an die Erfassungsstelle für Staatsunrecht, das die BRD wegen ihrer Staatsaufbaumängel (Realinexistenz von Volkshoheit und Gewaltentrennung) nicht beheben kann, in Salzgitter abzugeben. Diese Zentrale Beweismittel- und Dokumentationsstelle der Landesjustizverwaltungen nahm ihre Arbeit am 24. November 1961 auf. Sie hatte die Aufgabe, Hinweisen auf vollendete oder versuchte Tötungshandlungen (zum Beispiel an der innerdeutschen Grenze), Unrechtsurteile aus
politischen Gründen, Misshandlungen im Strafvollzug und Verschleppung oder politische Verfolgung in der DDR nachzugehen und Beweismittel darüber zu sammeln. Dieses sollte der Abschreckung potentieller Täter dienen und so zu einer Erleichterung der Lebensverhältnisse in der DDR führen.
Langfristig sollten die Informationen im Fall einer deutschen Wiedervereinigung zur Eröffnung von Strafverfahren dienen.
Diese Erfassungsstelle befindet sich z.Z. in Liquidation, sollte aber reaktiviert werden, um das genannte Unrecht in der BRD, das sich aus ihrem Abweichen (Realinexistenz von Menschenrechtsgeltung, Volkshoheit und Gewaltentrennung) vom GG-Rechtsstaat ergibt, für die notwendige Aufarbeitung nach überfälligem Systemwechsel bereitzuhalten.
Die Punkte:
1. Unrechtsurteile aus politischen Gründen
2. politische Verfolgung
3. Abschreckung potentieller Täter
4. Erleichterung der Lebensverhältnisse
5. Eröffnung von Strafverfahren
6. Beweismittel sammeln
können und sollten unverändert übernommen werden, da zu 1. und 2. keine wesentliche Verbesserung
eintrat.
gez.
Hat schon eine ganz besondere Logik den Gericht und der BRD jede Vollmacht abzusprechen und dann genau diese Gerichte anzurufen.
Wirklich eine coole Idee.
Hallo. Ich verfolge nun schon etliche Zeit dieses Treiben der BRD Dienstangestellten. Ich habe den Eindruck das mit Klagen (in Ihrem eigenen System) nichts erreicht wird. Ist schon jemand von denen durch deren eigene Gerichte je verurteilt worden ??? Die sind so selbstsicher das sie genau wissen das sie sich selber decken.Ob EU Recht oder Menschenrecht, die interessiert garnichts.Man nennt das auch DIKTATUR ! Wenn wirksame Sachen funktionieren sollten, wäre ich für einen Tipp sehr dankbar.
Schöne Grüße
Anonym schrieb…..
Hat schon eine ganz besondere Logik (den)? Gericht und der BRD jede Vollmacht abzusprechen und dann genau diese Gerichte anzurufen.
Dummschwätzer gab es zu jeder Zeit!!!
Nachdem das Volk dann die Sache in die eigenen Hände genommen hat waren es genau diese Leute die dann von sich behaupteten nie anderer Meinung gewesen zu sein. Deshalb nennen sie sich heute “Anonym” damit man sie dann nicht erkennt und als “Mitläufer” und “Schlafschafe” enttarnt! “Anonym” ist sicher einer von denen, welche mit Rechtsbeugung ihren Unterhalt bestreiten um hier, in diesem sehr gut recherchiertem Blog,ihren Verfassungshochverat zu legalisieren.
@anonym: Klage ist an das Arbeitsgericht gerichtet:
“Ausdrücklich davon ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 (Schiedsverfahren bei Arbeitsstreitigkeiten), BMJBBG Art. 4 § 1 (2)”
Ansatz: “Die Würde des Menschen ist unantastbar!”
Frage?: “Definieren Sie “Würde”!”
Antwort:”Würde ist ein Konjunktiv.”
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Hat schon eine ganz besondere Logik den Gericht und der BRD jede Vollmacht abzusprechen und dann genau diese Gerichte anzurufen.
Wo kann Schadenersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland
mit seinem korrupten ” Justiz-” System
wegen Vergewaltigung des Rechts / Rechtsbeugung / Willkür / Verleumdung usw. usw. usw…
eingereicht werden ?
Klagen vor dem EUGH oder dem EGMR haben keinen Erfolg !
Gruss von den angeblichen Querulanten …
an alle ” Dummschwätzer ” …
Wo bitte steht, dass dem Gericht und der BRD die Vollmacht abgesprochen wird?