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Folter in Deutschland heute

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Gerade durch die Verweigerung des verläßlichen Rechts immer und für jeden Einzelnen selbst durch das BVerfG ist es wichtig, die Gesetze der BRdvD umfassend zu kennen. Nur durch die ständige Einforderung gelingt es, die zahlreichen Rechtsbeuger und Strafvereitler nicht nur zu demaskieren, sondern deren Untreue gegenüber dem doch angeblich für sie gültigem Grundgesetz beweisbar zu machen. Das Rechtssystem der Bundesrepublik erfordert deshalb die ständige Wiederholung an sich einleuchtender trivialer Sachverhalte und von offenkundigen Tatsachen in vielen Anträgen, weil diese sonst für jeden neuen Antrag als nicht vorgetragen gelten, wenn sie schon einmal ignoriert wurden.

Insbesondere in Strafverfahren enthalten die Strafprozessordnung und das Strafgesetzbuch noch rudimentäre Strukturen eines rechtsstaatlichen Systemaufbaus, die den BRdvD-Juristen gar nicht mehr bewusst sind. Das liegt daran, dass beruflich zugelassene Rechtsanwälte und ihre Standeskollegen in Staatsanwaltschaften, Notariaten und Richterämtern nach dem Standesrecht gar nicht einen absoluten Widerstand gegen geplantes oder verübtes Unrecht praktizieren dürfen, weil sie ihre Kollegen nicht bloßstellen und einer Straftat bezichtigen dürfen.

Da gibt es für die Nichtjuristen dann deshalb niemals Recht, wenn sie durch einen Rechtsanwalt oder einen sonstigen zugelassenen Berufsangehörigen vertreten werden. Warum wohl haben Steuerberater sich bisher nicht zur nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten gesamten nichtigen Steuergesetzgebung der BRdvD geäußert, wenn sie Finanzgerichtsprozesse begleiten? Na also!

In der BRdvD sind Nichtjuristen mittlerweile gezwungen, die Gesetze auf allen Gebieten selbst zu erlernen, zu kennen und anzuwenden, wenn sie nicht ganz untergehen wollen. Sie können nicht mehr ungestört ihrer Arbeit und dem Lebenserwerb nachgehen, weil bundesrepublikanische Rechtsanwälte keinen verläßlichen Schutz mehr gewähren können. Das Rechtssystem ist durch und durch pervertiert. Und deshalb muss die BRdvD erst aufgelöst und abgewickelt werden, bevor in Deutschland das Leben wieder lebenswert werden kann.

Die für Rechtbegehrende gefährlichste Rechtslage in der Bundesrepublik ist, dass gegen die verfahrensleitenden Anordnungen und Maßnahmen vordergründig kein Rechtsmittel gegeben ist. Man muss sich also vor den Lumpen der Justiz an BRdvD-Gerichten scheinbar machtlos anbrüllen, die geordnete Verteidigungsstrategie nach Gesetz wegnehmen und gar das Wort entziehen lassen.

Ein intensives Studium des bundesrepublikanischen Beschwerderechtes (Erinnerung, Widerspruch, Einspruch, Beschwerde, Sofortige Beschwerde, Antrag auf Feststellung der Unzulässigkeit, Rechtsbeschwerde, Berufung, Revision, Gegenvorstellung, Gehörsrüge  usw., usw. mit zahlreichen überraschenden und oft versteckten Ausnahmen per Gesetz entgegen dem Ursprungsrecht) hat ein interessantes Ergebnis erbracht, welches nach einigen Tests in laufenden Verfahren gezeigt hat, dass schon bei Ausnutzung der geltenden Rechtslage nur noch über die massive Rechtsbeugung Rechtsbehelfe gegen die Verfahrensleitung und Antragsablehnungen jedes Verfahren in der Bundesrepublik fortgesetzt werden kann. Das ist aber dann automatisch aktenkundig – für später!

Im folgenden wird deshalb ein universell brauchbares Verteidigungssystem für die Strafverfolgung in der Bundesrepublik – unberechtigt oder erkennbar berechtigt – erarbeitet, welches zur regen Nachahmung anregen soll. Dabei muss unbedingt beachtet werden, das jeder nicht angenommene Antrag automatisch die Eingabe eines entsprechend vorbereiteten Rechtsbehelfs erfordert!

Ein solcher Entwurf wird hier immer mit dem Antrag zusammen vorgestellt!

Antragskurzbezeichnung Bearbeitet: Kurzbeschreibung zum Inhalt der Antrages
Startseite 09.03.2010 Deutschland im Aufbruch – Sammlung von beweisbaren Justizverbrechen in der OMF-BRdvD
Vorverfahren
Namensanfrage 09.03.2010 Erste Reaktion auf anonyme und nicht von einem Richter unterschriebene Gerichtspost
Akteneinsicht (VV) 09.03.2010 Aufforderung zur persönlichen Akteneinsichtsgewährung ohne geborene Parteiverräter
Ri-Legitimation 09.03.2010 Aufforderung zum Nachweis einer Legitimation als gesetzlicher Richter nach dem GG
Ladungswiderspruch 09.03.2010 Mangels gesetzlicher Richter ist allgemein jeder Ladung und insbesondere die zur Berufung angreifbar
Ladungswiderspruch 09.03.2010 Antrag auf Ladungsaufhebung wegen vorgreiflicher Rechtsbehelfe zu anderen Verfahren (BVerfG)
Vorlageaufforderung 09.03.2010 Aufforderung zur Vorlage nach Art. 100 GG wegen nichtiger Rechtsgrundlagen und Rechtspflegestillstand
Ladungswiderspruch 09.03.2010 Eventuell Antrag auf Ladungsaufhebung wegen schwerer Ladungsmängel, sonst in Hauptverhandlung
Hauptverhandlungstermin
Identitätsprüfung
Rechtsicherung
Tonträgeraufnahmen 09.03.2010 Antrag auf Aufnahme der gesamten Hauptverhandlung auf Tonträger zu Beweiszwecken
Vortrag ohne Druck 09.03.2010 Antrag zur Verhinderung der ständigen Unterbrechung und Verwirrung beim mündlichen Vortrag
Wörtliche Protokollierung 09.03.2010 Antrag zur Aufnahme von gesetzwidrigen Verlautbarungen in das HV-Protokoll
Staatsangehörigkeitsrage 10.03.2010 Antrag zur Feststellung der Staatsangehörigkeit von Deutschen und dem Staat, zu dem sie gehören
Entzug des Wortes in HV 10.03.2010 Wer sich an BRdvD-Gerichten selbst mit fundierten Rechtskenntnissen verteidigt, dem droht Wortentzug
Verteidigerwahl
Akteneinsicht (HV) 10.03.2010 Wiederholung des Antrages zur persönlichen Akteneinsicht in der Hauptverhandlung
Grund zu Verteidigerwahl 10.03.2010 Die Benennung eines Wahlverteidigers ist die Reaktion auf die weiterhin verweigerte Akteneinsicht
Neue Verteidigerauswahl 10.03.2010 Im Falle der Ablehnung des ersten Wahlverteidigers können weitere beantragt werden
Neue Verteidigersuche 10.03.2010 Im Falle der Ablehnung eines Wahlverteidigers kann auch Unterbrechungsantrag zur Suche gestellt werden
Verteidiger-Akteneinsicht 10.03.2010 Ist ein Verteidiger durch das Gericht endlich akzeptiert, dann wird ein Unterbrechungsantrag fällig

Die nun folgenden Ausarbeitungen sind Hauptbestandteile der sukzessiv vorgestellten Lehrhefte für Nichtjuristen zur Abwehr von unbegründeten Ansprüchen durch Scheingerichte, mit dem sich Staatsangehörige des Deutschen Reiches gegen die ständigen Angriffe von BRdvD-Juristen u. a. in Zivil-, Finanzgerichts-, Verwaltungsgerichts-, OWi- und Strafverfahren effektiv verteidigen können.

Der Autor wurde selbst schon mehrfach mittels vorgeblich begangener Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten mit Hausdurchsuchungen überzogen, mit Beschlagnahmung von EDV-Anlagen und hat auch schon den Sturm mit gezogenen Waffen in seinen Büroräumen durch Zufall überlebt. Eine Verurteilung der amtlichen Straftäter gab es bisher nie und so geschieht es zur ständigen Einschüchterung gerade in den letzten Jahren vielen Bürgerrechtlern, die ihre Rechte noch aktiv verteidigen.

Von allen diesen Angriffen blieb bisher die Farce einer Hauptverhandlung wegen angeblicher Steuerhinterziehung am 21.11.2006, für den sich der Autor anhand der Auswertung von guter Strafverteidigungsliteratur auch zum Steuerrecht wochenlang akribisch vorbereitet hatte. Obwohl überhaupt kein rechtskräftiger Steuerbescheid vorlag, wurde die HV nur deshalb rechtsmissbräuchlich begonnen, um über die in jedem Fall absehbare Aussetzung nach AO § 396 mangels jeglichem Beweismaterial aufgrund noch angefochtener und deshalb nicht rechtskräftiger Steuerbescheide die Verjährung zu unterbrechen. In einem wirklichen Rechtsstaat geht so etwas jedenfalls nicht zu machen, weil das schlicht und einfach unerlaubter Rechtsmissbrauch ist.

Die juristische Lektüre hat gezeigt, dass insbesondere in OWi- und Strafverfahren noch Rechte für einen Angegriffenen bestehen, die besser kein BRdvD-Richter einfach ignorieren sollte. Die Arroganz des festgestellten juristischen Untermaßes besonders an Amts- und Landgerichten unterscheidet aber bei ihren Rechtsbeugungen kaum zwischen den Verfahrensunterschieden in Zivil- und Strafprozessen. Daraus ergeben sich für OWi- und Strafverfahren auch noch nach den derzeitigen scheinbar geltenden Gesetzen eines vorgeblich besten Rechtsstaates aller Zeiten in Deutschland kaum genutzte effektive Verteidigungsmöglichkeiten für zu Unrecht Angegriffene, wenn sie es schaffen, völlig emotionslos ihre Rechte einzufordern.

Erinnert wird beispielsweise an einen Fall am AG B-Tiergarten (s. Justizstraftaten), bei dem das Verlesen eines ersten vorbereiteten Beweisantrages von ca. 22 Seiten nach der zweiten Seite bereits – rechtswidrig – durch einen nicht gesetzlichen Richter Dr. Heller abgebrochen wurde. Dabei wurde nichts, rein gar nichts Falsches vorgelesen und dessen Feststellung durch einem gesetzlichen Richter beantragt, weil die Verweigerung des berechtigten Ansinnens den befassten BRdvD-Juristen schon als nicht gesetzlich entlarven kann àund so auch hat.

Für das Verstehen regelmäßiger Rechtsbeugung und deren Methoden an BRdvD-Gerichten empfiehlt sich u. a. die Kenntnisnahme der aufgelisteten Justizstraftaten unter der Hauptseitenlistung.

Die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen und Verfahrensschritte für eine effektive Verteidigung wurden im Vorfeld bereits bei rechtsgrundlosen Angriffen von BRdvD-Strukturen wegen des Benutzens des Reichswappens, der Mitführung von Behelfsausweisen des Deutschen Reiches zum Nachweis der eigenen, richtigen Staatsangehörigkeit und wegen unbegründbarer Steuererhebungen stückweise vorgetragen und auf Wirkung getestet.

Weil die in den 37 Punkten zum Legitimationsdebakel der BRdvD vorgetragenen juristischen Standpunkte nicht rechtsstaats- und völkerrechtskonform widerlegt werden können, rennen sich die befassten Juristen gerade in OWi- und Strafverfahren regelmäßig fest, wenn sie sich nicht immer noch sicher wissen, dass verbrecherische Justizkollegen in den Berufungsgerichten sie decken werden. In solchen Fällen erfasst man dann aber in einem solchen Verfahren durch die geeignete Gegenwehr Dutzende von kriminellen Schwarzkitteln.

Durch ständige Aktualisierung der Verteidigungstechniken werden alle in Deutschland gemeldeten neuen Finten von Scheinrichtern erfasst und vorsorglich in den erweiterten Vorsorgemaßnahmen und im Prozessformularbuch berücksichtigt.

Die tatsächliche Rechtslage in Deutschland ist nicht nur aus dem Wegfall der Gehorsamkeitsverpflichtung gegen kriminelle Obrigkeitsstrukturen abzuleiten, weil diese jeden einzelnen Staatsangehörigen des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit und auch alle scheineingedeutschten  Staatenlosen und Ausländern den 3 Westmächten (USA, Großbritannien und Frankreich), absichtlich ohne Friedenvertrag, nach über 60 Jahren Waffenstillstand auf unbestimmte weitere Jahre dem Besatzungsrecht, den unbestimmten, ständigen Reparationsleistungen und sogar der Todesstrafe ausgeliefert haben.

Dazu haben durch regelmäßige Wahlfälschung, Fälschung der Wahlunterlagen und Irreführung der Wähler in das Amt der so genannten Volksvertreter gelangten Wahlbetrüger nicht nur die Reichsverfassung mit Gewalt beseitigen wollen, sondern auch die Zustimmung zur Abtretung von Reichsgebieten an Kriegsgegner in Kriegszeiten beschlossen à allerdings ohne Rechtskraft nach dem Völkerrecht.

Diese und die vielen weiteren Begründungen nach den ständig aktualisierten 37 Punkten zum Legitimationsdebakel der BRdvD können insbesondere durch die bekennenden Staatsangehörigen des Deutschen Reiches ebenso wie durch Ausländer vor deutschen Gerichten in Beweisanträgen dafür genutzt werden, der gerichtlichen Verfolgung jegliche Rechtsgrundlagen abzusprechen.

Die Juristen des Besatzungskonstruktes OMF-BRdvD sind alle durch die Siegermächte gezwungen worden, auf das Besatzungsrecht als Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zu schwören, um beruflich in Deutschland tätig sein zu dürfen. Das bedeutet natürlich auch im Hinblick auf das juristische Standesrecht, dass sie keine rechtlich korrekten Vorträge zur tatsächlichen Rechtslage in Deutschland erlauben können, weil sie sich nur so die Pfründe der Volks- und Hochverräter am Deutschen Volk und am Deutschen Reich noch ein Weilchen erhalten können.

Alle BRdvD-Juristen müssen also bei geschickter Verteidigung so bald als möglich verhindern, dass ein Rechtsbegehrender sein rechtliches Gehör nach dem angeblich weiterhin geltenden Grundgesetz ausüben kann. So wie im Fall Beck werden dazu zahlreiche, dafür vom juristisch geführten Gesetzgeber vorsorglich bereitgehaltene, zum Rechtsmissbrauch einladende Gesetze verwendet.

In Zivilprozessen ist man diesen verbrecherischen Gesetzesanwendungen fast schutzlos ausgeliefert, weil Richter im Stile eines Roland Freislers durch Niederbrüllen, Androhung von Ordnungsstrafen und Verweigerung der Aufnahme der Verhandlungsführung in das Protokoll das rechtliche Gehör verhindern und den folgenden Rechtsweg mangels tatsächlich beschriebener, aussagefähiger Verhandlungsführung im Protokoll abschneiden können.

In OWi- und Strafverfahren hingegen sind vielfache Verfahrensschritte vorgeschrieben, die jeder rechtsbeugende Richter immer noch fürchten muss, wenn dem Angegriffenen nicht ein zugelassener BRdvD-Rechtsanwalt zur Seite steht. Dann allerdings kann man nicht gewinnen, wenn man zur Verurteilung schon vorgemerkt ist. Auch ein Rechtsanwalt wird in der Regel in diesem Fall nur hinhaltend agieren und für den Laien unmerklich die Absicht des Gerichts unterstützen.  Ausnahmen bestätigen nur die Regel, da kein Anwalt die Gültigkeit des Grundgesetzes in Frage stellen wird.

In OWi- und Strafverfahren gibt es einige, ganz wichtig zu beachtende Gesichtspunkte, die regelmäßig im Wege der gesetzlich vorgegebenen Hinweispflichten eines gesetzlichen Richters die Verteidigung wesentlich verbessern.

Der wichtigste Hinweis betrifft die Tatsache, dass die Rechtsbehelfe der BRdvD-Gerichte, welche mit der Zustellung eines Bußgeldbescheides, eines Strafbefehls oder einer Anklageschrift verschickt werden, reine Täuschungen sind, um die Verteidigungsstrategie eines Angegriffenen möglichst noch vorbeugend unterlaufen zu können. Das erkennt man immer daran, dass die eigenen benannten Zeugen nicht geladen werden, die Verteidigungsargumente völlig übergangen werden und die Anklageschrift unverändert im Eröffnungsbeschluss zur Hauptverhandlung zugelassen wird.

In der BRdvD-Strafgerichtsbarkeit gilt in der Regel, dass alle Verteidigungsaktionen mündlich in der Hauptverhandlung zu erfolgen haben. Deshalb sind alle in den Vorverfahren gemachten Angaben und eingereichten Anträge in der Hauptverhandlung mündlich zu verlesen und erneut zu beantragen.

Eine mühsame Bearbeitung der Verteidigung vor einem Hauptverhandlungsterminen ist eigentlich völlig sinnlos, weil die BRdvD-Juristen regelmäßig ihrer Amtsermittlungspflicht nicht nachkommen werden. Solche Voranträge z. B. zur Ladung gewünschter Zeugen zur Verteidigung werden in der Regel auch gar nicht beachtet. Nur zum Nachweis einer schon beabsichtigten Rechtsbeugung vor der Hauptverhandlung und als Grundlage einer darauf gestützten Ablehnung sind Verteidigungsmaßnahmen vor einer Hauptverhandlung doch strategisch sinnvoll.

Die Ansetzung eines Hauptverhandlungstermins bedeutet nämlich, dass der ladende Richter jemanden mit einer hohen Wahrscheinlichkeit als schuldig ansieht und verurteilen will.

Er ist damit zwar schon erkennbar voreingenommen und somit auch befangen, aber die Gesetzgebung der BRdvD erkennt darin natürlichkein Hindernis.

Aufgrund dieser Einführung kann man sich bei Strafverfahren vorsorglich mit Hinweis auf die Rechtslage und keinen Verzicht von prozessualen Rechten im Hauptverfahren und in OWi-Verfahren zuerst auf einen rechtzeitigen Einspruch bei Bußgeldverfahren und Strafbefehlen beschränken.

Die Zusendung von Anklagen durch das Gericht wird lapidar damit abgehakt, dass man sich für die anzuberaumenden HV ausführlich zur Verteidigung vorbereitet., wenn man den Ladungstermin nicht selbst anfechten will, s. AG Clausthal_1. Einen Eröffnungsbeschluss kann man in dieser Phase mit und ohne Anwalt nicht verhindern, weil auch fast immer die eigene Akteneinsicht verwehrt wird.

Das wichtigste Instrument im Hauptverfahren ist das Protokoll. Das Protokoll hat zum Schutze der BRdvD-Rechtsbeuger absolute Beweiskraft, was durch die geschickten Auslassungen und Formulierungen von BRdvD-Scheinrichtern katastrophal sein kann. Was sich nicht in diesem befindet, kann in der Revision nicht angeführt werden. Ausnahme: Gerade dadurch ist ein Verfahrensfehler zu beweisen. Zwar kann man auch Protokollergänzungen und -berichtigungen fordern, aber wie das ausgehen wird, kann sich der Nichtjurist nach Kenntnisnahme des Vorganges am AG Claustahl_1 selbst ausrechnen.

Das Verteidigungsziel muss also unabdingbar sein, seine entlastenden Beweismittel und Beweisanträge im Protokoll unterzubringen. Das will der BRdvD-Scheinrichter aber regelmäßig mit aller Gewalt verhindern, um zu einer Verurteilung zu gelangen, s. u. a. Fall Beck!

Um den BRdvD-Juristen (Scheinrichter, “Staats”anwalt, Rechtsanwalt) die Sperrung des Protokolls unmöglich zu machen, verwendet man u. a. nach StPO § 244 die Beweisaufnahme und hier das Mittel der Beweisanträge, insbesondere aber auch die neue Rechtsbehelfsstrategie.

Beweisanträge können vom Beginn der Hauptverhandlung bis zum Ende der Urteilsbegründung jederzeit gestellt werden.

Bestimmte Beweisanträge können nur bis zum Ende der Identitätsprüfung gestellt werden, wozu nur Name, Geburtsdatum und die Staatsangehörigkeit zählen. Wer auf eine weitere Frage nach Beruf, Einkommen, persönliche Verhältnisse antwortet, hat für solche Anträge, die besonders für Staatsangehörige des Deutschen Reiches zur Verteidigung wichtig sind, kein Recht mehr.

BRdvD-Juristen klären hierüber nicht auf, sondern versuchen mit diesbezüglichen Fangfragen nach Einkommen oder Wohnungsgröße solche Anträge, wie im Folgenden vorgestellt, einfach auszuhebeln. Die höchstrichterliche Rechtsprechung und alle Anwälte finden natürlich nichts dabei, es sind halt bis jetzt noch nach ihrer Meinung nur Kavaliersdelikte, Rechtbegehrende zu übertölpeln.

Es besteht für Beweisanträge keine Formvorschrift. Ein mündlicher Vortrag kann reichen, wenn er denn vollständig im Protokoll niedergeschrieben wird. Dazu allerdings hat der Angegriffene kein Recht, weil nach Gesetz nur der Richter bestimmt, was in das Protokoll diktiert wird.

Und hier ist genau der Ansatz für eine effektive Strafverteidigung bei unbegründeten Angriffen durch BRDvD-Strukturen gegeben. Es ist das zu tun, was man noch bei keinem Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland beobachten konnte.

Zur Verteidigung ist ein ganzes System von vorbereiteten Beweisanträgen und sonstigen Anträgen für alle möglichen Entwicklungen in einem OWi- und Strafverfahren schriftlich vorzubereiten, in der Hauptverhandlung handschriftlich zu vervollständigen und vorzulesen. Der BRdvD-Jurist, der eine solche Verteidigung verhindern will, hat schon fast sicher verloren.

Zwar gibt es höchstrichterliche Rechtsprechungen, dass Beweisanträge nicht mündlich verlesen werden dürfen, wenn sie mehrere Stunden oder gar Tage Lesezeit beanspruchen, aber auch dann ist in der Revision eine strenge Prüfung gegen die Verweigerung des rechtlichen Gehörs und der Überprüfung durch die Öffentlichkeit vorgeschrieben.

Den Abbruch einer Beweisantragsverlesung mit unwiderlegbaren Begründungen nach nur 2 Seiten wie im Fall Beck ist also das Ende eines rechtsstaatskonformen Verfahrens, was in der Revision festgestellt werden muss.

Der verlesene oder ungelesene Beweisantrag muss im Protokoll als angenommen vermerkt werden und ist im Ablehnungsfall begründet, und für die Revision an den Gründen überprüfbar, zu bescheiden.

Und mit diesen wenigen Vorbemerkungen kann man einen in der BRdvD nicht widerlegbaren und nicht abwürgbaren Nachweis führen, dass ihr für Gerichtsbeschwer die Rechtsgrundlagen eines Rechtsstaates schlicht und einfach fehlen.

In der BRdvD muss das so genannte Richterprivileg berücksichtigt werden. Wenn ein Richter das Recht beugt, werden immer 3 Richter der Berufungsinstanz eine Neubeurteilung des Falles finden, nach der das Urteilsergebnis der ersten Instanz jedenfalls nicht wegen Rechtsbeugung zu ändern ist.

Der Rechtskundige muss deshalb unter allen Umständen auf die Berufung zu verzichten versuchen und in Revision gehen. Dazu dienen die vorgestellten Antragsysteme, welche regelmäßig mit solchen formellen und sachlich-materiellen Verfahrensmängeln abgeschmettert werden, so dass die Revision ein Durchmarsch sein kann.

Diese Verteidigungsstrategie, durch kluge Vorbereitung unterstützt, wird gegen vorgetäuschte und gewollt konstruierte vorgebliche Straftatvorwürfe immer gewinnen helfen.

Beim ersten Angriff von BRdvD-Strukturen wie Ämtern, Staatsanwälten und Richtern durch Anordnungen, Bußgeldbescheide, Strafbefehle oder Ladungen erwachsen einem Prozessrechte, welche die Juristen gerne aushebeln. Das ist beweiskräftig festzuhalten. Dafür geht man mit eingangsbestätigten Schriftsätzen vor.

Nummer Datum Uhrzeit Vorgang Ergebnis
Vor HV
1 Antrag auf Nennung des Anordnenden + gesetzl. Form
Im Ablehnungsfall Rechtsmittel
Antrag auf persönliche Akteneinsicht
Im Ablehnungsfall Rechtsmittel
Antrag auf Aufhebung wg. vorgreiflicher Berichtigung
Im Ablehnungsfall Rechtsmittel
Aufhebung HV wg Sachverständigenbeweis zu Festplatte
Im Ablehnungsfall Rechtsmittel
Antrag auf Zeugenladung des Anzeigeerstatters
Im Ablehnungsfall Rechtsmittel
Antrag auf Aufhebung HV  wg. beschlagnahmter Akten
Im Ablehnungsfall Rechtsmittel
Anforderung Legitimationsnachweis
Im Ablehnungsfall Rechtsmittel
Antrag auf Einstellung wg. fehlender Rechtsgrundlage
Im Ablehnungsfall Rechtsmittel
Antrag auf Aufhebung wg. Vorgreiflichkeit BVerfG
Im Ablehnungsfall Rechtsmittel

Zur Vorbereitung einer Hauptverhandlung bedient man sich einer tabellarischen Planung, hier ein Beispiel zu einem Verfahren am AG GS für einen zu Unrecht Verfolgten wegen vorgeblicher Volksverhetzung mit gefälschten PC-Auswertungen durch die PI Goslar. Zu jedem Beweisantrag gehört wegen der erwarteten Ablehnung auch die passende Rechtsbehelfe, die abgegeben werden und in das Protokoll müssen, um Anfechtungsrechte z. B. in der Revision nicht zu verlieren.

Nummer Datum Uhrzeit Vorgang Ergebnis
1. HV-Tag
Gewährung der vollen Prozessrechte
SB und Widerspruch gegen BS zum Antrag ___
Wörtliches Protokoll
SB und Widerspruch gegen BS zum Antrag ___
Antrag auf Akteneinsicht für Beklagten
Unterbrechung der HV für GV
SB und Widerspruch gegen BS zum Antrag ___
SB und Widerspruch wg Aussetzungsablehnung
Zulassung der Verteidigung “Wenzel”
SB und Widerspruch gegen BS zum Antrag ___
Antrag auf Akteneinsicht für Verteidiger
Unterbrechung der HV für Akteneinsicht
SB und Widerspruch gegen BS zum Antrag ___
Aussetzung wg. neuer Verteidigerwahl
SB und Widerspruch gegen BS zum Antrag ___
Aussetzung wg. (fehlender) Akten-E
SB und Widerspruch gegen BS zum Antrag ___
Legitimation und Richterbestellung
(Anlage zu Reichsjustizminister)
SB und Widerspruch gegen BS zum Antrag ___
Feststellung der Staatsangehörigkeit
Unterbrechung der HV für GV
SB und Widerspruch gegen BS zum Antrag ___
Zulassung 37 Punkte
Unterbrechung der HV für GV
SB und Widerspruch gegen BS zum Antrag ___
Anlage GG und EMRK 13
Gerichtsstandrüge § 16
Unterbrechung der HV für GV
SB und Widerspruch gegen BS zum Antrag ___
Nummer Datum Uhrzeit Vorgang
Urkundsbeweis BRdvD ist nicht DR
Widerspruch gegen BS zum Antrag ___
Aussetzungsantrags wegen Vorrang
SB und Widerspruch gegen BS zum Antrag ___
Ablehnung § 25 die Erste
Unterbrechung für dienstliche Äußerung
Unterbrechung für Entgegnung
Beschluss zur Ablehnung
SB und Widerspruch und Antrag zu _________
SB und Widerspruch zur Ablehnung Antrag ___
Ablehnung § 25 die Zweite
Unterbrechung für dienstliche Äußerung
Unterbrechung für Entgegnung
Beschluss zur Ablehnung
SB und Widerspruch zur Ablehnung Antrag ___
II. Teil Verlesung der Anschuldigung
Allgemeiner, genereller  Widerspruch
(Übersicht zur Verfolgung durch AG GS)
Dazu freier Vortrag über ca. 30 Minuten!
Beweismittelantrag Gedächtnisprotokoll
SB und Widerspruch gegen BS zum Antrag ___
HV-Protokoll-Berichtigungsantrag
SB und Widerspruch gegen BS zum Antrag ___
HV-Protokoll vom 08.03.2007
SB und Widerspruch gegen BS zum Antrag ___
Zeugenladungsantrag Jordan
Widerspruch gegen BS zum Antrag ___
Zeugenladungsantrag
SB und Widerspruch gegen BS zum Antrag ___
Zeugenladungsantrag
SB und Widerspruch gegen BS zum Antrag ___
Zeugenladungsantrag
SB und Widerspruch gegen BS zum Antrag ___
Nummer Datum Uhrzeit Vorgang Ergebnis
Beweismittelantrag GVP CLZ, GS
SB und Widerspruch gegen BS zum Antrag ___
Beweismittelantrag Akten 4 C 24/03
SB und Widerspruch gegen BS zum Antrag ___
Anträge zum Sachverhalt nach Bedarf
Aussetzungsanträge nach Bedarf
Ablehnung Jordan § 24
Unterbrechung der HV für Widerspruch
SB und Widerspruch zu BS zur Ablehnung § 24
Wiedereinsetzung nach Bedarf
Zulassung zur Revision

Der Jurist Jordan am AG Goslar verweigerte einfach die rechtzeitige Annahme und Bescheidung aller Anträge und erhielt sie deshalb einfach unter vorsorglich geladenen Zeugen alle auf einmal auf den Tisch gelegt. Dass er sie unbeachtet liegen ließ, war dann sein zweitletzter Fehler. Der letzte war die Verurteilung eines Unschuldigen in Abwesenheit.

Der unschuldig Verurteilte wurde inzwischen vom Vorwurf der Volksverhetzung freigekämpft. Dafür gingen den Strafermittlern aus dem Deutschen Volk beweismittelfälschende Polizeibeamten in das Ermittlungsnetz, ohne dass diese bisher durch BRdvD-Organe belangt wurden. Für die wissentliche Verurteilung eines Unschuldigen mit solchen Methoden darf es nur eine Höchststrafe nach dem Reichsstrafgesetzbuch gegeben.

JOIe Justiz-Opfer-Initiative Clausthal
Postfach 1222
D – 38 670  Clausthal-Zellerfeld

Telephon:       05323 7001   (Anrufbeantworter!)
Telefax:           05323 2004   (nach  Anmeldung!)
e-Mail:             mailto:teredo@ymail.com

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