Nichtige Umsatzsteuer / Lieferstopp für die Bundeswehr
Oberstenfeld/Berlin – Panzer der Bundeswehr stehen still, weil Ersatzteile fehlen. Das sagt Unternehmer Peter Hirschfeld aus Oberstenfeld. Er ist Hersteller der Teile. Nun verweigert er Lieferungen an die Bundeswehr, weil sie eine Rechnung nicht bezahlt haben soll. Peter Hirschfeld hat sich auf eine Nische spezialisiert: Wenn große Hersteller wie Bosch, Daimler oder Rexrodt die Produktion bestimmter Ersatzteile einstellen, kauft er die Patente auf und liefert Kleinserien an diverse Armeen der westlichen Welt, bis 2004 auch an die Bundeswehr.
Damals hatte das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) bei Hirschfeld 350 Flammzündspulen für Panzermotoren bestellt. Eine Sonderanfertigung, die es möglich macht, Panzer mit allen Treibstoffarten zu fahren. Über den Preis für diese Lieferung kam es zum Streit. Hirschfeld verlangte ursprünglich gut 460 000 Euro. Seiner Ansicht nach stimmte das BWB dem zu. Später wollte die Dienststelle, die Anschaffungen für die Bundeswehr regelt, jedoch nur 224 000 Euro zahlen. Der Fall ging vor das Landgericht Koblenz. Die Richter wiesen, Hirschfelds Klage auf Zahlung aber ab, da das Preisprüfungsverfahren noch nicht abgeschlossen und die Klage deshalb zurzeit unbegründet sei. Als aus dem Fall auch noch ein Streit mit dem Finanzamt Ludwigsburg entstand, wie viel Umsatzsteuer für den Auftrag zu zahlen sei, zog Hirschfeld einen Schlussstrich: Er liefert an die Bundeswehr keine Ersatzteile mehr. Davon betroffen sind nach seinen Angaben mehrere Fahrzeug-Typen, darunter der Spähpanzer Luchs und der Transportpanzer Fuchs, den die Bundeswehr auf dem Balkan und in Afghanistan einsetzt. Ein Teil der Fahrzeuge stehe deswegen still oder müsse umgerüstet werden.
Das Bundesverteidigungsministerium widerspricht dieser Darstellung: „Engpässe in der Ersatzteilversorgung oder gar Schäden sind der Bundeswehr nicht entstanden“, teilt ein Sprecher mit. Aus der Rüstungsindustrie wird Hirschfelds Schilderung allerdings inoffiziell bestätigt. Offiziell äußern will man sich nicht. Unserer Zeitung liegt zudem interner E-Mailverkehr zwischen dem BWB und der ihm untergeordneten Wehrtechnischen Dienststelle (WTD) 41 vor. Dort wird alles neue Material vor dessen Einführung getestet. Auch die Aussagen des Mitarbeiters deuten darauf hin, dass Ersatzteile fehlen (siehe Kasten). Als weiterer Beleg dienen zahlreiche Aufforderungen des BWB an Hirschfeld, Lieferangebote für verschiedene Teile abzugeben. Regelmäßig gehen die Schreiben in Oberstenfeld ein, so auch in dieser Woche. Dabei hat Hirschfeld seit 2004 zigfach auch über seinen Anwalt erklärt, die Bundeswehr nicht mehr zu beliefern. Die Anfragen sind stets als sogenannte freihändige Vergabe deklariert. Das heißt, dass es keinen anderen Hersteller gibt.
Doch Hirschfeld bleibt hart. Sein Vorwurf: Es ist gängige Praxis des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung, kleine Firmen unter Druck zu setzen und sogar in den Ruin zu treiben.
Den wirtschaftlichen Nachteil, den er durch den Lieferstopp erleidet, nimmt er in Kauf und setzt auf seine ausländischen Kunden: „Unsere Auftragsbücher sind bis 2018 gefüllt.“ Aus Verbitterung darüber, dass – wie er sagt – in Deutschland Recht und Gesetz nichts mehr gelten, bereitet er nun seinen Umzug nach Österreich vor.
Quelle: Ludwigsburger Kreiszeitung vom 06. Sept. 2007 / Daniel Völpel
Kommentar der Redaktion dP:
Laut Aussage von Peter Hirschfeld hat das Finanzamt Ludwigsburg jedesmal eine Betriebprüfung oder Steuerprüfung angesetzt, wenn Peter Hirschfeld sich weigerte Ersatzteile zu liefern. Dem angehängten Schreiben der Firma Pro Casa GmbH / Peter Hirschfeld an das Finanzamt Ludwigsburg ist zu entnehmen, daß während der aktuellen Steuerprüfung (Februar März sollten Ersatzteile für Panzer in Polizeieinsatz erworben werden) daß Hirschfeld die Betriebsprüfenden Beamten vor dem Hintergrund der nichtigen Umsatzsteuergesetzeskraft darauf hingewiesen hat, daß diese straftatbeschwert handeln würden, wenn sie die Betriebsprüfung fortsetzen und sich ferner selber als Privatperson mit dem eigenen Privatvermögen in Regress begeben würden. Auf die Bitte um Stellungnahme hat Peter Hirschfeld bisher keine Reaktion vom Finanzamt Ludwigsburg erhalten.
Anhang:
Finanzamt Ludwigsburg
Alt-Württemberger-Allee
71638 Ludwigsburg Datum: 17.08.07
Rechtskraft des Umsatzsteuergesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der jüngeren Vergangenheit haben wir zusammen mit Richtern, Anwälten, Steuerberatern und Professoren festgestellt, dass aufgrund des nicht erfüllten Zitiergebotes gemäß Art. 19 I 2 GG im Umsatzsteuergesetz dem Gesetz seit dem 01.01.2002 die Rechtskraft fehlt, denn es ist nichtig. Soll mit einem einfachen Gesetz in ein Grundrecht, wie im zugrunde liegenden Fall, in das Grundrecht aus Art. 13 GG einschränkend eingegriffen werden, so ist das Grundrecht im Gesetz zu zitieren. ( Beispiel: § 413 AO 1977 ( Einschränkung von Grundrechten ) Versuche, dieses mit der Umsatzsteuerstelle zu klären, sind bisher fehlgeschlagen! Daher fordern wir Sie hiermit auf, den Nachweis zu erbringen, dass besagtes Gesetz verfassungskonform ist. Da im Rahmen der Betriebsprüfung auch Umsatzsteuer geprüft werden soll und wurde, bitten wir Sie bis zur rechtlichen Klärung die Betriebsprüfung auszusetzen. Die Betriebsprüfer würden zum jetzigen Zeitpunkt mangels Gesetz eine Straftat begehen. Zusätzlich würden sich die Prüfer in Gefahr begeben bei Regressansprüchen mit Ihrem Privatvermögen ein zu stehen.
Hochachtungsvoll
Pro Casa GmbH
P.Hirschfeld
Verteiler: Steuerberater Helmschrott
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